Für Züchter in Deutschland ist der § 11 und § 11a von Interesse.

Dazu muss jeder gewerbliche Züchter (das gilt ab der 3. Zuchthündin) für seine Zucht eine behördliche Prüfung ablegen um die: „Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz“ zu erhalten.

Link zum Anklicken und zum Nachlesen der genauen und aktuellen gesetzlichen Bestimmungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html


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